Albatros Yachting

Allgemeine Bedingungen

1. Vertragspartner

Die Vertragspartner sind die Gesellschaft ALBATROS YACHTING als Dienstleister und der Charterer - wie im Vertrag angefiihrt ist. ALBATROS YACHTING ist der Eigentümer des Wasserfahrzeugs, das der Charterer oder die vom Eigentümer dazu bevollmächtigte Person chartert. Die Gesellschaft XXX (nachstehend: Agentur) handelt als Vermittler in diesem Vertrag und wird Handlungen im Namen und für die Rechnung der Gesellschaft ALBATROS YACHTING vornehmen.

2. Annahme des Vertrages und seiner Bedingungen

a) Die Agentur ist berechtigt, diesen Vertrag als Vertreter der Gesellschaft ALBATROS YACHTING abzuschließen und zu unterfertigen

b) Der Charterer bestätigt, dass er den Veitag gelesen und die darin enthaltene nautische Terminologie verstanden hat. Darüber hinaus nimmt der Charterer die Allgemeinen Vertragsbedingungen an, einschließlich der Sonderbestimmungen in Bezug zur Vermietung des Wasserfahrzeugs und dieser Art der sportlichen Aktivität.

3. Chartergebühr

Die Chartergebühr erfasst die Nutzung des Wasseifahrzeugs und seines Inventars. Zusätzliche Kosten und Nebenkosten werden gesondert verrechnet und werden im Falle einer etwaigen Rückerstattung der Chartergebühr nicht in Betracht gezogen. Folgende Posten sind nicht in der Chartergebülir inbegriffen: Hafengebühren, Kraftstoffkosten, Außenborder und sämtliche Ausgaben für die Vornahme von erforderlichen Maßnalunen für den ordnungsgemäßen Betrieb des Wasserfahrzeugs während der Reise. Offensichtliche Irrtümer bei der Berechnung der Chartergebühr oder Unzulänglichkeiten in bestimmten Vertragsbedingungen begründen nicht den Rücktritt vom Vertrag. In diesem Falle müssen die notwendigen Berichtigungen ordnungsgem% vorgenommen werden, und zwar auf der Grundlage des aktuellen Gebührenverzeiohnisses und der geltenden Vertragsbedingungen der Gesellschaft ALBATROS YACHTING. Fehlerhaftigkeiten der Geräte und der Ausstattung (Nichtübereinstimmung mit der dem Charterer übergebenen Inventar- oder Ausstattungsliste) befugen den Charterer zu keinen Abzügen - unter der Bedingung, dass die Sicherheit und die Funktionsfähigkeit des Bootes und der Ausstattung gegeben sind.

4. Reise zum Ort der Übernahme (Check-in) des Wasserfahrzeugs

Die Reise zum Check-in-Standort ist nicht durch diesen Vertrag erfasst. Wenn der Beginn der Reise wegen der Verspätung des Charterers oder eines Besatzungsmitglieds aufgeschoben wurde, ist eine Rückerstattung der Kosten nicht mögjch. Der Charterer und die Besatzung sind sich bewuss( dass sie ein Wasserfahrzeug chartem und dass die vereinbarten Bedingungen sich von jenen Gesetzen und Vorschriften unterscheiden, die touristische Aktivitäten regeln

5. Stornobedingungen

a) Die Gültigkeitsdauer des Vertrages kann ausschließlich in Absprache mit der Gesellschaft ALBATROS YACHTING und in EinHang mit den vorhandenen Möglichkeiten geändert werden.

b) Die Stornierung seitens des Charterers muss schriftlich durch die Person erfolgen, auf deren Namen die Rechnung für die Unterlumft ausgestellt wurde. Der Tag des Wirksamwerdens stellt den Tag der Zustellung der Stornierung an die Anschrift des Büros der Gesellschaft ALBATROS YACHTING dar. Die Stornogebühren stellen Prozentsätze vom Gesamtaufwand fiir die Unterlninft fiir den Zeibaum vor dem Tag der Abfahrt dar:

  • 30 % des Preises der Unterkunft auf dem Bool im Falle der Stornierung bis zu 2 Monate vor dem Anfangsdatum.
  • 50 % des Preises der Unterkunft auf dem Bool im Falle der Stornierung bis zu 1 Monat vor dem Anfangsdatum.
  • 100 % des Preises der Unterkunft auf dem Boot im Falle der Stornierung von weniger als 1 Monat vor dem Anfangsdatum.

    Die Grundlage für die Berechnung der Stomogebühren stellt das Datum dar, an dem die Gesellschaft ALBATROS YACHTING die schriftliche Bestätigung der Stornierung erhält. Sollte die Stornierung durch objektive Gründe verursacht worden sein (Ableben eines Familienmitglieds, schwerwiegende Verletzung, Krieg u. ä.), wird die erhaltene Anzahlung nicht zurückerstattet, jedoch wird der Dienstleister dem Kunden die Jacht in einem anderen Zeitraum oder einer anderen Saison, je nach Verfügbarkeit der Jacht, zu Verfügung stellen.

c) Wenn es möglich ist, das Wasserfahrzeug erneut zu chartem (teilweise oder vollständig), wird die Different zwischen den Gebühren für die stornierte und die neue Buchung zur Begleichung der verbundenen Kosten einbehalten. Den Restbetrag wird ALBATROS YACHTING dem Chaiterer erstatten.

d) Defekte, fehlerhafte Instrumentenaufzeichnungen oder andere Probleme mit der Ausstattung befugen den Charterer nicht dazu, die Anmeldung (Check-in) zu verweigern, die Reise zu unterbrechen oder finanzielle Entschadigung zu fordern — unter der Bedingung, dass die ordnungsgemäße Fahrt unter Anwendung der üblichen Navigationsmethoden wie z. B. Bestimmung der Lage mithilfe des Azimut oder Koppelnavigation möglich ist, und dass die Sicherheit des Bootes und der Besatzung duroh gute Seemannschaft sichergestellt ist.

6. Übergabe der Jacht

ALBATROS YACHTING wird dem Kunden nur vo1lst%dig ausgestattete Jachten mit vollem Tank, in gutem Zustand und ohne Mängel zu Verfügung stellen und erwartet, dass ihr die Jacht in demselben Zustand zurückgegeben wird. Die Jacht wird dem Kunden zum vereinbarten Termin, zwischen 17.00 und 9.00 Uhr, am vereinbarten Ort zu Verfiigung gestellt. Kann ALBATROS YACHTING die Jacht nicht innerhalb von 24 nach Fristablauf liefern oder eine andere Jacht sichern, die mindestens die gleiche Qualität oder bessere Qualität aufweist, hat der Charterer das Recht vom Vertrag zurückzutreten und Kostenerstattung zu fordern Der Nutzer und Chanerer ist verpflichtet, bei der Anmeldung (Check-in) die Funktionsfähigkeit des Rettungsbootes und des Außenbordmotors zu prüfen. Wurde die Ausstattung in gebrauchstüchtigem Zustand übernommen, ist der Charterer nicht veipBichtet, im Falle von Problemen mit dem Rettungsboot oder Außenbordmotor einzugreifen.

ALBATROS YACHTING kann lediglich die Kosten fiir die Unterlni0ft auf der Jacht rückerstatlen, alle anderen Kompensationsmögliohkeiten sind ausgeschlossen. Der Charterer verpflichtet sich, bei der Übergabe den Bootzustand und die Vollständigkeit der in der Checkliste angefiihrten Ausrüstung und des Inventars sorgsam zu überprüfen. Möglich ist auch eine Probefahrt.

Die möglich versteckte Beschädigungen der Jacht oder ihrer Ausstattung, die dem Dienstleister zum Zeitpunkt der Übergabe nicht belcannt sein konnten, sowie Mängel, die nach der Übergabe außreten können, befugen den Kunden nicht, eine Preisminderung für die Unterkunft auf der Jacht zu fordern. Ausnahme: Wenn es sich um einen versteckten Mangel handelt, der die Sicherheit der Jacht oder der Fahrt gefährdet.

Sollte ALBATROS YACHTING nicht in der Lage sein, die Jacht innerhalb von 24 Stunden zu reparieren oder gegen eine andere Jacht derselben Qualität oder eine bessere Jacht einzutauschen, hat der Charterer das Recht auf Rücktritt vom Vertrag und die Rückerstattung des Gesamtbetrages der Chartergebühr.

Ist ein Weiterfahren - aus welchem Grund auch immer - nicht möglich, oder ein Überschreiten des Rückgabeterrnins unausweichlich, so muss der Stützpunktleiter zwecks Einholung von Anweisungen verständigt werden. Der Chaiterer trägt alle Kosten des Dienstleisters, die in den Abendstunden am Tag vor der obligatorischen Abmeldung (Check-out) entstanden sind. Jede verspätete Anreise und verspätete Übergabe der Jacht werden mit dem Vollbetrag der täglichen Chartergebühr berechnet, so auoh alle anderen Kosten infolge der Unmöglichkeit der Übergabe der Jacht an einen anderen Kunden. Ausnahmen sind nur bei vorheriger Vereinbarung möglich, wie z. B. bei Verspätungen infolge von schlechten Wetterbedingungen. Aus diesem Gmnd empfiehlt es sich, die Reise sorgfältig zu planen. Rückgabe an die Gesellschaft ALBATROS YACHTING. Der Dienstleister behält sich das Recht vor, die Jacht nicht zu übergeben, falls der Chaiterer egal aus welchen Gründen unbefugt ist, die Jacht selbst zu führen. Der Dienstleister wird dem Kunden den eingezahlten Betrag nicht zurückerstatten. Der Dienstleister kann Anweisungen auf Kosten des Kunden erteilen.

7. Versicherung und Anzahlung

Die Jacht ist für den Fall des Verlustes oder der Beschädigung des gemieteten Wasserfahrzeugs infolge eines See oder Verkehrsunfalls, Sinken, Kentern, Festfahren, Brand, Explosion, Diebstahl des ganzen Bootes, Brechen der Masten und Spielen, Reißen des bewegbaren oder stehenden Tauwerks, Aufprall oder Zusammenstoß mit festen oder schwimmenden Gegenst%den, Straftaten durch Dritte versichert.

Die finanzielle Haftung für den Verlust oder die Beschädigung durch den Mieter oder ein Besatzungsmitglied ist auf den Betrag der Anzahlung beschränkt. Die Versicherung deckt nicht:

  • loss or damage incurred while the Vessel is operated by a person not possessing the appropriate authorisation for operating the respective type of Vessel. A person shall not be deemed to be without the appropriate authorisation when operating the Vessel at a time when their authorisation is temporarily withdrawnby the competent authority;
  • den Verlust oder die Beschädigung im Falle, dass das Wasserfahrzeug von einer Person gefiihrt wird, die keine entsprechende Zulassung für die Führung dieser Art von Wasserfahrzeugen besitzt
  • die keine entsprechende Zulassung für die Führung dieser Art von Wasserfahrzeugen besitzt
  • Verlust oder Beschädigung infolge der Nichtbeachtung gesetzlicher Regelungen oder Anordnungen öffentlicher Behörden;
  • Verlust oder Beschädigung, die der Versicherte unter Einfluss von Alkohol, Drogen und anderer Narkotika oder Armeimittel verursacht hat

Tritt während der Fahrt eine Havarie auf und sofern der Chaiterer nicht selbst für deren Kosten aufkommen muss (beim normalen Abnutzungsgebrechen oder beim Überschreiten der Haftungssumme), benötigt er für die Reparatur die Zustimmung (Anweisung) des Dienstleisters oder des Stützpunktleiters. Bei größeren Havarien, sowie bei Beteiligung anderer Schiffe, ist beim zuständigen Hafenamt Meldung zu machen und bei diesem ein entsprechendes Protokoll (Hergang, Schadensfeststellung etc.) fiir die Versicherung anlegen zu lassen. Der Charterer hat zudem das Unternehmen des Dienstleisters darüber zu benachrichtigen. Sollte der Charterer diesen Verpflichtungen nicht nachkommen, kann er fiir den entstandenen Schaden voll haftbar gemacht werden. Dies güt auch fiir die Motorbeschädigung infolge Ölmangels. Der Charterer ist verpßichtet, den Ölstand im Motor jeden Tag zu kontrollieren. Persönliche Gegenstände sind nicht durch die Versicherung gedeckt und dem Kunden wird empfohlen, selber dafür zu sorgen. Die Besatzung ist durch die Versicherung gedeckt.

8. Nutzung des Wasserfahrzeugs, Pflichten, Abfindung

a) Der Charterer/Kapitän des Wasseifahrzeugs ist damit einverstanden, dass er das Wasserfahrzeug unter Anwendung der guten Seemannschaft führen wird und dass er alle gesetzlichen Vorschriften und Bestimmungen, die in allen Ländern, die er besucht, gültig sind, einhalten wird.

b) Der Charterer oder der Kapit% des Wasserfahrzeugs, den der Charterer bestellt, verpflichten sich

  1. die maximal zugelassene Personenanzahl nicht zu überschreiten und die Gesellschaft ALBATROS YACHTING über alle Änderungen der Besatzungsmitglieder zu benachrichtigen
  2. das Wasserfahrzeug nicht für die Beförderung von Passagieren, kommerzielle Fischerei oder eine andere Erwerbstätigkeit zu nutzen
  3. ohne ausdrückliche Zustimmung der Gesellschaft ALBATROS YACHTING nicht an Wettrennen teüzunehmen und das Wasserfahrzeug nicht an andere Personen zu vermieten
  4. das Wasserfahrzeug nicht für das Schleppen anderer Wasserfahrzeuge zu nutzen oder, außer im Notfall, nicht von anderen Wasserfahrzeugen geschleppt oder gerettet zu werden — tritt ein solcher Nodall ein, müssen die Anordnungen der Gesellschaft ALBATROS YACHTING (oder einem Bevollmächtigten der Gesellschaft) befolgt werden. Sollte dies nicht möglich sein, muss der Kapitän des Wasserfahrzeugs Kontakt mit dem Kapitän des anderen Wasserfahrzeugs aufnehmen und mit ihm die Kosten fiir das Schleppen oder andere Handlungen zum Zwecke der Rettung vor Annahme der Hilfe vereinbaren
  5. ein Fahitenbuch führen, in dem sie folgende Posten chronologisch eintragen werden: Kurs, Manöver, Logs, sachgerechter Umgang mit den Segeln/dem Motor, Positionen, Kontrollen, Wartung und Reparaturen, wichtige Ereignisse oder Beobachtungen (Unfälle)
  6. den Motor nicht laufen zu lassen, wenn das Boot mit Segeln in Schräglage fährt und den Motor nur so viel wie nötig zu nutzen, die Segeln an die Ausstattung der Segeljacht und den Wind anzupassen
  7. einen sicheren Hafen nur dann zu dann verlassen, wenn die Grundsätze einer guten Seemannscliaft dies zulassen
  8. unsichere Anker- oder Liegeplätze zu verlassen, wenn dies wegen dem Wetterbericht, der Wetterbedingungen oder einer absehbaren Situation nötig ist.
  9. dafür zu sorgen, dass wenn das Wasserfahrzeug vor Anker liegt oder vertäut ist, potentielle Gefahren jederzeit leicht erkennbar sind, um erforderliche Maßnahmen zu treffen und somit Gefahren vermeiden zu können.

c) Im Falte einer größeren Havarie oder eines Seeunfalls, einer etwaigen Verspätung oder des Verlustes der Möglichkeit der Bootsfiihrung, muss die Gesellschaft ALBATROS YACHTING umgehend darüber in Kenntnis gesetzt werden. Der Dienstleister ist verpflichtet, den Schaden nach Empfang der Mitteilung zu beheben. Sollte der Dienstleister den Schaden innerhalb von 24 Stunden beheben, hat der Kunde kein Anspruch auf eine Entschädigung. Die Telefonnummern, die fiir die Benachrichtigung des Dienstleisters genutzt werden können, sind in den Jachtunterlagen angeführt. Der Kunde ist verpßichtet, die zuständigen Behörden und den Dienstleister bei Verschwinden der Jacht oder der Ausstattung, der Unmöglichkeit der Weiteifahrt oder im Fall des Einzugs oder der Erzwingung der Jacht oder des Verbotes der Weiterfahrt seitens staatlicher Organe oder Dritter zu benachrichtigen. Sollte der Kunde seinen Pflichten nicht nachkommen, trägt er voße Verantwortung für alle Folgen für den Dienstleister und er garantiert für diese.

d) Der Nutzer verpßichtet sich, spätestens 7 Tage vor Charterbeginn folgende Unterlagen zu übergeben: vollständige Liste der Besatzungsmitgjeder mit den Namen, Geburtsdaten und Reisepassnummem aller Mitglieder sowie Ablichtung des Bootsfiihrerscheins des Kapitäns des Wasserfahrzeuges.

e) Zusätzliche Dienstleistungen, die gemäß der geltenden Preisliste berechnet werden, müssen schriftlich mindestens 7 Tage vor Charterbeginn bestätigt werden. Falls eine Dienstleistung des Kapit%s des Wasserfahrzeugs nötig ist, muss der Antrag schriftlich bei der Buchungsbestätigung eingereicht werden

f) Tiere dürfen nur bei ausdrücklicher Zulassung der Gesellschaft ALBATROS YACHTING an Bord genommen werden.

9. Beschwerden

Nur schriftliche Beschwerden, die von beiden Parteien unterschrieben sind, wenn die Jacht zurückgegeben wird, werden berücksichtigt.

10. Von der Gesellschaft ALBATROS YACHTING festgesetzte Einschränkungen

ALBATROS YACHTING behält sich das Recht auf Einschränkung der Reichweite des Wasserfahrzeuges an, ob auf Giund der Kategorie des Wasserfahrzeugs oder falls die Bedingungen fiir die Seefahrt unsicher oder anders ungewöhnlich sind. ALBATROS YACHTING kann zudem auch das Nachtfalirtverbot aussprechen. Die Verantwortung für die Nichteinhaltung der Einschränkungen trägt ausschließlich der Charterer/Kapitän des Wasserfalirzeugs.

11. Haftung und Gerichtsstand

Alle Streitigkeiten zwischen dem Charterer und der Gesellschaft ALBATROS YACHTING müssen die Parteien selber untereinander lösen. Sollte ein Scheidungs- oder Gerichtsverfahren nötig sein, ist Gerichtsstand im Hauptsitz der Gesellschaft ALBATROS YACHTINGS. Das kroatische Recht findet für alle Streite zwischen dem Chartetei und VA Anwendung. Sollte es um eine Angelegenheit handeln, die vor Gericht ausgelegt werden muss, ist Gerichtsstand im Standort der Hauptbüros der YA.

12. Haftung der Agentur

Die Agentur handelt als Vermittler zwischen dem Charterer und der Gesellschaft ALBATROS YACHTING. Ihre Haflung überschreitet nicht ihre vereinbarten Aufgaben oder Verpflichtungen.
Sollten einzelne Teile des Vertrages nichtig oder ungültig sein, berührt dies nicht die Gültigkeit des restlichen Vertrages. Die Unterzeichner behalten sich das Recht auf Berichtigung von Schreib-, Druck- und Rechenfehlem vor. Alte nicht in diesem Vertrag enthaltenen Vereinbarungen, mündliche Versprechungen und Veränderungen müssen schriftlich bestäügt werden. Durch Unterzeichnung dieses Dokuments bestätigt der Charterer, die Allgemeinen Bedingungen gelesen zu haben und ihren Inhalt anzunehmen.

Download:

Albatros Yachting - Allgemeine Bedigungen Recognized certificates for operating boats and yachts